Hygienekonzept
Fahrgastinformation:
Infektionsschutz während Ihrer Busreise!
Liebe Gäste,
wir freuen uns, Sie an Bord unseres Reisebusses begrüßen zu dürfen. Zu Ihrem Schutz sowie zum Schutz Ihrer Mitmenschen bitten wir Sie, die vorgeschriebenen Regelungen nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung während Ihrer Reise einzuhalten.
Die Voraussetzung zur Teilnahme an einer touristischen Busreise sind die 2G-Regeln (Geimpft oder Genesen).
Die 2G-Regeln sind gültig ab dem 12. Lebensjahr.
Auch für alle anderen Busreisen, z.B. Gruppen- und Vereinsreisen, sowie für Reiseteilnehmer ab 12 Jahren gelten die 2G-Regeln:
Für die Teilnahme an dieser Busreise gilt die sogenannte 2G Regelung. Das bedeutet, nur geimpfte oder genesene Personen dürfen einsteigen. Vor Fahrtantritt sind wir verpflichtet, die entsprechenden Nachweise zu prüfen. Bitte bringen Sie daher mit:
Impfnachweis: letzte notwendige Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen, oder
Genesenen-Nachweis: positiver PCR-Test, mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt (zusätzlicher Nachweis über singuläre Impfung wenn älter als 6 Monate)
Hinweis: Kinder unter 12 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Schülerfahrten sind von der 2G Regel ausgenommen
Maskenpflicht?
Alle Fahrgäste müssen eine FFP2 Maske beim Ein- und Ausstieg tragen. Die Tragepflicht gilt ab dem 6. Lebensjahr wobei bei Kindern zwischen 6 und einschließlich 11 Jahren ein medizinischer Mundschutz ausreichend ist. Auf den Sitzplätzen gilt wieder eine Maskenpflicht.
Allgemeine Hygieneregeln beachten!
Die Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln ist auch bei der Nutzung von Reisebussen besonders wichtig. Hierzu gehören regelmäßiges Händewaschen, Niesen oder Husten nur in die Armbeuge bzw. in ein Taschentuch sowie die Hände möglichst vom Gesicht fernhalten.
Bitte beachten Sie, dass Sie an der Reise nicht teilnehmen dürfen, wenn Sie in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten. Auch Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) dürfen an der Reise nicht teilnehmen.
Datenschutz
Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten
COVID-19-Falles unter Gästen zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand zu führen. Eine Übermittlung dieser Informationen wird ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Alle Daten werden von uns nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben und vertraulich behandelt und nach Ablauf eines Monats vernichtet.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Reise! Ihr Braun-Reise-Team